Widmung Bauland
Auf Drängen der Großgrundbesitzer Ludescher werden rund 30.000 qm Freihalteflächen am Waldesrand in Bauland gewidmet.
Die Gemeindevertretung sollte die Interessen aller Klauser vertreten, und nicht nur die (wirtschaftlichen) Interessen einiger weniger.
Schon mal vorab: Es geht nicht um 113 qm, die 6 Bewohnern durch Enteignung weggenommen werden sollen! Es geht darum, dass hier viel Geld mit dem Verkauf von ursprünglich landwirtschaftlichem Grund gemacht werden soll. Dazu kommt das Agieren seitens der Gemeinde, insbesondere durch Bürgermeister Werner Müller – es gibt bis heute kein Verkehrskonzept und keinen Bebauungsplan für den gesamten Hinteren Tschütsch!
Wir erbitten ja nichts Unverschämtes oder Außergewöhnliches: wir möchten lediglich als Bürger, dass sich alle an die bestehenden Gesetze halten. Das fängt bei Auskunftspflicht seitens der Gemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft an und hört bei Zufahrtsstraßen für private Grundstücke auf. Wenn sich die Gemeinde, und insbesondere Bürgermeister Werner Müller, so für eine Zufahrt für private Grundstücke einsetzt, dass sogar die Anwaltskosten dieser Grundbesitzer übernommen und Gutachten in Auftrag gegeben werden – wo ist dieser Einsatz bei Besitzern von kleineren Grundstücken? Kann jeder Bauwerber oder Grundbesitzer im Klauser Gemeindegebiet auf diesen Aktionismus zählen?
Seit über 50 Jahren steht das Gebiet ‚Tschütsch‘ in Klaus immer wieder auf der Tagesordnung der Gemeindevertretungssitzungen. Seit mindestens ebenso langer Zeit sind ohne Unterbrechung (z.T. angeheiratete) Mitglieder der Familien Ludescher in der Gemeindepolitik vertreten.
Auf Drängen der Großgrundbesitzer Ludescher werden rund 30.000 qm Freihalteflächen am Waldesrand in Bauland gewidmet.
Nach dem von der Gemeinde Klaus beschlossenen Baustopp für den gesamten Tschütsch wird von DI Georg Rauch ein ‚Räumliches Entwicklungskonzept‘ erstellt. Die Argumentation zu dieser Zeit: die Straße ‚Tschütsch‘ kann keinesfalls mehr Verkehr aufnehmen.
Nach einer Volksabstimmung betreffend das sehr wertvolle und regelmäßig frequentierte Naherholungsgebiet Tschütsch werden insgesamt ca 30.000 qm wieder in Freifläche rückgewidmet.
Familie Ludescher fordert vom Land Vorarlberg eine Entschädigungszahlung aufgrund der erfolgten Rückwidmung. Diese wird vom Land Vorarlberg abgelehnt.
Der Forstweg ‚Hinterer Tschütsch‘ wird zur Gemeindestraße erklärt.
Das Vermessungsbüro Markowski Straka ZT GmbH hat über privaten Auftrag die Breite der Tschütsch-Straße (GSt-Nr. 1774/1) vermessen und bei einem Teilabschnitt eine maximale Breite von 2,48 m festgestellt.
Nach Vorliegen dieser Vermessung hat die Anwaltskanzlei Dr. Rainer Welte den Klauser Bürgermeister Werner Müller und die Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie der Gemeindevertretung darüber informiert, dass keine ordentliche Verkehrserschließung des Hinteren Tschütsch vorliegt und daher keine Umwidmung des Hinteren Tschütsch erfolgen darf.
Auch die Vorarlberger Landesregierung wurde wiederholt darüber informiert und aufgefordert, als Aufsichtsbehörde die Umwidmung des Hinteren Tschütsch infolge Fehlens eines Verkehrskonzeptes sowie eines Bebauungsplanes keinesfalls zu genehmigen!
Familie Ludescher droht der Gemeinde Klaus mit einer Klage zur Zahlung von 9 Millionen Euro.
Bürgermeister Werner Müller initiiert daraufhin eine ‚Volksabstimmung‘. Seitens der Gemeinde wird auf Vereine und die Bevölkerung für eine entsprechende Stimmabgabe eingewirkt. Es wird ein Szenario dargestellt, dass bei einer Entscheidung gegen die erneute Widmung des Hinteren Tschütsch in Bauland kein Geld mehr in der Gemeinde vorhanden sei für Schulen, Vereine, Kinderbetreuung usw.
Verschwiegen wird von der Fraktion ‚Wir Klauser in der Volkspartei und Parteifreie‘, dass es kein Verkehrskonzept und keinen Bebauungsplan für den gesamten Tschütsch gibt!
Die Bürger stimmen für eine Rückwidmung.
Die Erbengemeinschaft nach Johann Ludescher lässt die Straße am Hinteren Tschütsch verbreitern. Dafür sind Grundtäusche bzw. -ablösen notwendig.
Die diesbezüglichen Unterlagen fehlen und werden vom Bürgermeister unter Verschluss gehalten.
Weiters wird die als Freifläche und dezidiert als ‚Waldinsel’ gewidmete, markante Bauminsel von den Familien Ludescher gerodet.
Gutachter DI Georg Rauch wird abermals von der Gemeinde Klaus mit einem Gutachten für die Bebauung des Hinteren Tschütsch beauftragt. Derselbe Gutachter, der 1995 die bestehende Straße als unzureichend für zusätzlichen Verkehr beschrieb, empfiehlt 23 Jahre später eine zusätzliche Bebauung. Dies, obwohl in diesen 23 Jahren einige neue Häuser am Tschütsch gebaut wurden und dadurch der Anrainerverkehr zugenommen hat.
Es liegt kein gültiger Bebauungsplan für den gesamten Hinteren Tschütsch vor.
Bürgermeister Werner Müller beantragt beim Amt der Vorarlberger Landesregierung die Teil-Enteignung von 6 Grundstücksbesitzern. Es sind Grundstücke am Ende der Straße Tschütsch betroffen.
In der öffentlichen Gemeindevertretungssitzung vom 3. Juli 2019 fragt GV Martin Brugger von der Oppositionspartei Bürgermeister Werner Müller, wie der Stand der Dinge rund um den Hinteren Tschütsch sei, insbesondere betreffend die Zufahrt und allfällige Enteignungen. Ob es etwas Neues gebe? Bürgermeister Werner Müller antwortet mit einem einfachen ‚Nein‘!
Er sagt damit die Unwahrheit:
Bürgermeister Werner Müller verschweigt, dass er bereits mehr als 6 Monate zuvor den Antrag auf Enteignung an das Land Vorarlberg geschickt hatte! Die Gemeindevertretung wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt.
Am 19. September 2019 findet eine Begehung vor Ort mit Dr.in Lisa Maria Kräutler vom Amt der Vorarlberger Landesregierung und einem Sachverständigen für Liegenschaftsbewertung sowie den betroffenen Anrainern statt. Bürgermeister Werner Müller erscheint nicht zu diesem Termin und entsendet auch keinen Vertreter.
Die Gemeindevertretung hat den nicht rechtskonformen Antrag auf Enteignung des Bürgermeisters Werner Müller zurückgezogen!
Warum hat der Bürgermeister ein persönliches Interesse daran, diese Widmung und die daher abverlangte Enteignung für die Erbengemeinschaft Ludescher und andere Grundstücksbesitzer im Hinteren Tschütsch durchzusetzen?
Warum werden Anfragen der Oppositionspartei ‚Lebenswertes Klaus‘ teilweise oder falsch beantwortet? Und soll dies ohne Konsequenzen bleiben?
Hat Bürgermeister Werner Müller das Amt der Vorarlberger Landesregierung falsch informiert bzw. Informationen zurückgehalten, was die Zufahrt und die Verkehrssituation am Tschütsch betrifft?
Warum wurde über den Antrag auf Enteignung des Bürgermeisters Werner Müller vom 11. Dezember 2018 an die Vorarlberger Landesregierung nicht in einer Sitzung der Gemeindevertretung abgestimmt?
Wer bezahlt die zu erwartenden Mehrausgaben: Enteignungen, Straßenverbreiterungen, Asphaltierung, Kanal-, Strom-, Wasseranbindung?
Hat die Gemeinde Klaus für den Ausbau des Forstweges am Hinteren Tschütsch an Anrainer, insbesondere an die Erbengemeinschaft Ludescher, Madlener etc. Grundablösen bezahlt? Wer bezahlte die Verbreiterung?
Die Gemeinde weigert sich seit Jahren, einen aktuellen, gültigen Bebauungsplan für das neu zu erschließende Gebiet vorzulegen. Drohen nun am Tschütsch Wohnanlagen?
Wer ist der Nächste, der enteignet werden soll? Es kann offenbar jeden treffen! Denn die Straße Tschütsch ist in ihrer ganzen Länge durchgehend so schmal und ohne genügend öffentliche Ausweichen, dass bereits heute kein sicheres Gehen und Fahren möglich ist.
Wollen wir nichts davon wissen und uns erst beschweren, wenn es wirklich zu spät ist? Sollen nicht alle vor dem Gesetz gleich behandelt werden, unabhängig von Beziehungen und Verwandtschaftsverhältnissen zu mehr oder weniger einflussreichen Politikern?
Sollen alle Anrainer an engen Straßen enteignet werden, damit einige wenige 20 – 30 Millionen Euro durch den Verkauf der Grundstücke verdienen? Und diese Enteignung nicht einmal das Problem löst, sondern durch zu viel Verkehr für eine schmale Straße weitere Probleme schafft!
Oder soll eine vernünftige Verkehrs- und Bebauungslösung für den Tschütsch geschaffen werden?
Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde zuerst Grund in Baufläche widmet und erst im zweiten Schritt für die Errichtung einer Zufahrtsstraße Anrainer enteignet, damit die glücklichen Eigentümer der gewidmeten Grundstücke daraus Kapital schlagen können!
Selbst dann, wenn die Anrainer enteignet würden, ist und bleibt die Tschütsch-Straße viel zu schmal, um die Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge zu gewährleisten.
Der Schutz des Eigentums und die Gewährleistung der Sicherheit sind anerkannte Menschenrechte.
Eine Enteignung für private Interessen ist laut Gesetz nicht zulässig und wäre in Vorarlberg beispiellos!
Seit den 90er Jahren wird vergeblich ein Verkehrskonzept für den Tschütsch und ein Bebauungsplan für den gesamten Hinteren Tschütsch von der Gemeinde eingefordert!
VN, vom 28.11.2019
derStandard, vom 2.12.2019
VN, vom 26.11.2019
VN Heimat, vom 31.10.2019
VN, vom 25.10.2019
VN, vom 18.10.2019
ORF, Vorarlberg Heute, vom 14.10.2019
VOL.AT, vom 23.09.2019